Es waren 140 Mitglieder anwesend
Beschluss: 01/02/2025
Rechenschaftsbericht des Vorstandsvorsitzenden
Beschluss: 02/02/2025
Kassenbericht / Haushaltsvorschlag 2025 der Schatzmeisterin
Beschluss: 03/02/2025
Bericht der Buchprüfer
Antrag des Vorstandes zur Beschlussfassung durch die Mitglieder:
Streichung Beschluss 05/01/2016
Grund: Unkonkrete Formulierung
Beschluss: 04/02/2025
Bei Nichtzahlung der kompletten Jahresrechnung, Teilbeträge, Säumnisgebühren (inklusive Porto u. Bearbeitungsgebühren) von Beschlüssen der Mitgliederversammlung sowie des Vorstandes, wird nach der 2. Abmahnung eine Trennung der Strom- u. Wasserversorgung durchgeführt. Bei Wiederzuschaltung enstehen Kosten in Höhe von 50,00 €!
Antrag des Vorstandes zur Erhebung einer Umlage, zur Instandsetzung des Vereinsheimes:
Jedes aktive Mitglied des Vereins, muss zum Erhalt unseres Vereinsheimes einen einmaligen Instandsetzungsbetrag im Jahr 2025 in Höhe von 50,00 €, innerhalb von 3 Monaten leisten. Der Vorstand mus ein separates Konto, um keine Vermischung mit dem Vereinskonto zu gewährleisten, für die Instandsetzung bei der Sparkasse Leipzig einrichten.
Nach Ausscheidung der Schriftführerin (Krankheit), Neuwahl einer Schriftführerin:
Gartenfreundin Annika Schlosky
Beschluss Nr. 01/02/2024
Der Bericht des geschäftsführenden Vorstand für das Geschäftsjahr 2023 wurde bestätigt.
Beschluss Nr. 02/02/2024
Der Kassenbericht 2023 und der Haushaltsvorschlag 2024 wurde bestätigt.
Beschluss Nr. 03/02/2024
Der Bericht der Kassen-/ Buchprüfer wurde bestätigt.
Beschluss Nr. 04/02/2024
Der geschäftsführende Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2023 entlastet.
Beschluss Nr. 05/02/2024
Berechnung Wasserschwund:
Die Differenz der Wassermengenberechnung durch die Wasserwerke und die abgelesenen Werte der Unterzähler
( Wasseruhren in der Parzelle), wird als Wasserschwund auf die belegten Parzellen umgelegt.
Beschluss Nr. 06/02/2024
Abschließen von Verträgen durch den Vorstand, zur privaten Nutzung des Vereinsheimes.
Beschluss Nr. 01/02/2023
Der Bericht des Geschäftsführenden Vorstand für die Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022 wurde bestätigt.
Beschluss Nr. 02/02/2023
Der Kassenbericht 2020/2021 & 2022 und der Haushaltsvoranschlag 2023 wurde bestätigt
Beschluss Nr. 03/02/2023
Der Bericht der Kassen- / Buchprüfer wurde bestätigt.
Beschluss Nr. 04/02/2023 (bestätigt)
Der Geschäftsführende Vorstand wurde für die Geschäftsjahre von 2020 bis 31.12.2022
entlastet.
Beschluss Nr. 05/02/2023 (bestätigt)
Beschluss ̧ber die Rechnungslegung für Strom.
Der Vorstand ist berechtigt, auf Grund der hohen Stromkosten und der zu sichernden
Liquidität des Vereines, eine jährlich Abschlagszahlung in Höhe von 100,00 €, pro
aktives Mitglied für die Stromkosten des laufenden Jahres zu verlangen. Diese ist bis
zum 30.05. des Jahres auf das Vereinskonto zu zahlen. Diese Abschlagszahlung wird
mit der nächsten Jahresrechnung verrechnet.
Beschluss Nr. 06/02/2023 (bestätigt)
Streichung des Beschluss JHV 2018, 5/01/2018: (35,00 €)
Dafür Beschluss 06/02/2023
Wer bei Ablesung der Wasserstände aller Gärten, und Strom bei den 500er Gärten
nicht anwesend ist, bzw. keine Vertretung für den ungehinderten Zugang zur Ablesung
organisiert hat, wird mit einem Säumniszuschlag in Höhe von 50,00 € belegt.
Alle bis jetzt praktizierten Varianten, (Foto von Wasseruhr / Stromzähler, Zettel mit
abgelesenem Wert usw.), sind ab sofort nicht mehr zulässig.
Beschluss Nr. 07/02/2023
Ergänzung zur „Ordnung der Wasserversorgung“, sowie „Ordnung der Energieversorgung“
vom 01.02.2021“
§7
1a: Der Termin der Ablesung ist immer der letzte Samstag im September des Jahres, in der Zeit von 09.00 bis 13:00 Uhr.
§8
1a: Alle Pächter, oder eine vom Pächter beauftragte Person müssen beim Ablesetermin
anwesend sein. Alle bis jetzt praktizierten Varianten, Foto von Wasseruhr, Zettel mit
abgelesenem Wert usw., sind ab sofort nicht mehr zulässig.
Beschluss Nr. 08/02/2023
Hiermit wird der Gartenfreund Gerhard Kuhfuß zum Ehrenmitglied im KGV
„Probstheida“ e.V. ernannt.
Zum Vorstandsvorsitzenden wurde gewählt:
Gartenfreund Klaus Köhler
Zur stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden wurde gewählt:
Gartenfreundin Heidrun Peter
Zur Schriftführerin wurde gewählt:
Gartenfreundin Manuela Männche
JHV Beschluss IV/02/2020
Annahme der neuen Satzung und Geschäftsordnung.
JHV Beschluss V/01/2019
Antrag geschäftsführender Vorstand: Bei Arbeiten für den Verein ( außerhalb der Gemeinschaftsstunden ) 10,00 € Stundenvergütung.
JHV Beschluss VI/01/2019
Antrag geschäftsführender Vorstand: Streichung der Umlage Strom 10,00 € und Wasser 7,50 € und Erhöhung des Mitgliedsbeitrages um 17,50 €.
JHV Beschluss VII/01/2019
Antrag geschäftsführender Vorstand: Streichung des Beschlusses X/02/2017 Neumitglieder Zahlung 50,00 € für Nutzung Strom- und Wassernetz. Dafür 50,00 € Aufnahmegebühr für Neumitglieder.
Beschluss I/05/ 2018
Mit dem heutigen Datum (04.05.2018) werden Stunden welche für den Verein geleistet werden, mit 10,00 € vergütet und nicht wie bisher 6,00 €.
Beschluss V/01/2016
Bei Nichtzahlung der Pachtrechnung wird Wasser- und Stromzufuhr unterbrochen. Gebühr 35,00 € Wasser und 15,00 € Strom.
Anlage 1... zur Gartenordnung für den KGV „Probstheida“ e. V.
„ Ordnung zur Elektroenergieversorgung der Gartenanlage und der Gärten“
§1 Grundsätze
§2 Zentrale Elektroenergieversorgungsanlage
§3 Technische Gestaltung der Anlagen der Abnehmer/Pächter
§4 Tätigkeit und Haftung des Vereins
§5 Rücklage
§6 Lieferbedingungen
§7 Abrechnung und Bezahlung
4. Durch die Mitglieder/Pächter ist zu sichern, dass die Ableser zu den festgelegten Terminen Zugang zu den Zählern erhalten. Ist zu den festgelegten Terminen keine Ablesung der Zähler möglich, erfolgt eine Schätzung des Verbrauches. Sollte im darauffolgenden Jahr wiederum keine Ablesung möglich sein, wird eine Trennung vom Netz vorgenommen. Selbstablesung durch die Mitglieder/Pächter werden nur mit dazugehörigen Foto des Zähler anerkannt.
§8 Pflichten der Mitglieder//Pächter
3. Für Schäden, die durch die Nichtbeachtung der übernommenen Pflichten entstehen, haftet das Mitglied/Pächter.
§9 Sperrung der Stromzufuhr/Versorgung bzw. der Abnehmeranlage
Mitglieder/Pächter welche vor Inkrafttreten dieser Ordnung, Beschluss der Mitglieder, ein Pachtverhältnis mit dem KGV „Probstheida“e.V. eingegangen sind, haben ab Gültigkeit dieser Ordnung 3 Wochen Zeit dieser Ordnung zu widersprechen. Dies würde eine Trennung von der Stromversorgung des KGV „Probstheida“e.V. bedeuten.
Gültig ab:
01.02.2021
Vorstandsvorsitzender
KGV „Probstheida“ e.V.
Anlage 2.. zur Gartenordnung für den KGV „Probstheida“e.V.
„Ordnung zur Wasserversorgung der Gartenanlage und Gärten
§1 Grundsätze
§2 Wasserversorgungsanlage
§3 Technische Gestaltung der Anlage der Abnehmer/Pächter
§4 Tätigkeit und Haftung des Vereins
§5 Rücklage
§6 Lieferbedingungen
§7 Abrechnung und Bezahlung
§8 Pflichten der Mitglieder/Pächter
§9 Sperrung der Wasserversorgung bzw. der Abnehmeranlage
Mitglieder/Pächter, welche vor Inkrafttreten dieser Ordnung, Beschluss der Mitglieder, ein Pachtverhältnis mit dem KGV „Probstheida“e.V. eingegangen sind, haben ab Gültigkeit dieser Ordnung 3 Wochen Zeit dieser Ordnung zu widersprechen. Dies würde eine Trennung von der Wasserversorgung des KGV „Probstheida“e.V. bedeuten.
Gültig ab:
01.02.2021
Vorstandsvorsitzender
KGV „Probstheida“e.V.
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