An alle aktiven Mitglieder/in !!!! Beschluss Nr. 05/02/2023 (bestätigt) Beschluss über die Rechnungslegung für Strom. Der Vorstand ist berechtigt, auf Grund der hohen Stromkosten und der zu sichernden Liquidität des Vereines, eine jährlich Abschlagszahlung in Höhe von 100,00 €, pro aktives Mitglied für die Stromkosten des laufenden Jahres zu verlangen. Diese ist bis zum 30.05. des Jahres auf das Vereinskonto zu zahlen. Diese Abschlagszahlung wird mit der nächsten Jahresrechnung verrechnet.
Hallo, liebe Gartenfreunde,
Unsere Jahreshauptversammlung hat am 17.02.2024 statt gefunden!
Das Aktuelle Protokoll findet ihr unter Jahreshauptversammlung ein Stück weiter unten!!!
Beschluss Nr. 01/02/2024
Der Bericht des geschäftsführenden Vorstand für das Geschäftsjahr 2023 wurde bestätigt.
Beschluss Nr. 02/02/2024
Der Kassenbericht 2023 und der Haushaltsvorschlag 2024 wurde bestätigt.
Beschluss Nr. 03/02/2024
Der Bericht der Kassen-/ Buchprüfer wurde bestätigt.
Beschluss Nr. 04/02/2024
Der geschäftsführende Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2023 entlastet.
Beschluss Nr. 05/02/2024
Berechnung Wasserschwund:
Die Differenz der Wassermengenberechnung durch die Wasserwerke und die abgelesenen Werte der Unterzähler
( Wasseruhren in der Parzelle), wird als Wasserschwund auf die belegten Parzellen umgelegt.
Beschluss Nr. 06/02/2024
Abschließen von Verträgen durch den Vorstand, zur privaten Nutzung des Vereinsheimes.
Beschlüsse
Beschluss I/05/ 2018
Mit dem heutigen Datum (04.05.2018) werden Stunden welche für den Verein geleistet werden, mit 10,00 € vergütet und nicht wie bisher 6,00 €.
Beschluss V/01/2016
Bei Nichtzahlung der Pachtrechnung wird Wasser- und Stromzufuhr unterbrochen. Gebühr 35,00 € Wasser und 15,00 € Strom.
Jahreshauptversammlung
JHV Beschluss 04.02.2023
Kleingärtnerverein „Probstheida“ e.V.
Mitgliederversammlung am 04.02.2023
Beschluss Nr. 01/02/2023
Der Bericht des Geschäftsführenden Vorstand für die Geschäftsjahre 2020, 2021 und
2022 wurde bestätigt.
Beschluss Nr. 02/02/2023
Der Kassenbericht 2020/2021 & 2022 und der Haushaltsvoranschlag 2023 wurde bestätigt
Beschluss Nr. 03/02/2023
Der Bericht der Kassen- / Buchprüfer wurde bestätigt.
Beschluss Nr. 04/02/2023 (bestätigt)
Der Geschäftsführende Vorstand wurde für die Geschäftsjahre von 2020 bis 31.12.2022
entlastet.
Beschluss Nr. 05/02/2023 (bestätigt)
Beschluss ̧ber die Rechnungslegung für Strom.
Der Vorstand ist berechtigt, auf Grund der hohen Stromkosten und der zu sichernden
Liquidität des Vereines, eine jährlich Abschlagszahlung in Höhe von 100,00 €, pro
aktives Mitglied für die Stromkosten des laufenden Jahres zu verlangen. Diese ist bis
zum 30.05. des Jahres auf das Vereinskonto zu zahlen. Diese Abschlagszahlung wird
mit der nächsten Jahresrechnung verrechnet.
Beschluss Nr. 06/02/2023 (bestätigt)
Streichung des Beschluss JHV 2018, 5/01/2018: (35,00 €)
Dafür Beschluss 06/02/2023
Wer bei Ablesung der Wasserstände aller Gärten, und Strom bei den 500er Gärten
nicht anwesend ist, bzw. keine Vertretung für den ungehinderten Zugang zur Ablesung
organisiert hat, wird mit einem Säumniszuschlag in Höhe von 50,00 € belegt.
Alle bis jetzt praktizierten Varianten, (Foto von Wasseruhr / Stromzähler, Zettel mit
abgelesenem Wert usw.), sind ab sofort nicht mehr zulässig.
Beschluss Nr. 07/02/2023 (bestätigt)
Ergänzung zur „Ordnung der Wasserversorgung“, sowie „Ordnung der Energieversorgung“
vom 01.02.2021“
ß 7
1a: Der Termin der Ablesung ist immer der letzte Samstag im September des Jahres, in der Zeit
von 09.00 bis 13,00 Uhr.
ß 8
1a: Alle Pächter, oder eine vom Pächter beauftragte Person müssen beim Ablesetermin
anwesend sein. Alle bis jetzt praktizierten Varianten, Foto von Wasseruhr, Zettel mit
abgelesenem Wert usw., sind ab sofort nicht mehr zulässig.
Beschluss Nr. 08/02/2023
Hiermit wird der Gartenfreund Gerhard Kuhfufl zum Ehrenmitglied im KGV
„Probstheida“ e.V. ernannt.
Zum Vorstandsvorsitzenden wurde gewählt:
Gartenfreund Klaus Köhler
Zur stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden wurde gewählt:
Gartenfreundin Heidrun Peter
Zur Schriftführerin wurde gewählt:
Gartenfreundin Manuela Männche
JHV Beschluss IV/02/2020
Annahme der neuen Satzung und Geschäftsordnung.
JHV Beschluss V/01/2019
Antrag geschäftsführender Vorstand: Bei Arbeiten für den Verein ( außerhalb der Gemeinschaftsstunden ) 10,00 € Stundenvergütung.
JHV Beschluss VI/01/2019
Antrag geschäftsführender Vorstand: Streichung der Umlage Strom 10,00 € und Wasser 7,50 € und Erhöhung des Mitgliedsbeitrages um 17,50 €.
JHV Beschluss VII/01/2019
Antrag geschäftsführender Vorstand: Streichung des Beschlusses X/02/2017 Neumitglieder Zahlung 50,00 € für Nutzung Strom- und Wassernetz. Dafür 50,00 € Aufnahmegebühr für Neumitglieder.
Alle Beschlüsse können zu den Geschäftszeiten des Vorstandes eingesehen werden !!!
Anlage 1... zur Gartenordnung für den KGV „Probstheida“ e. V.
„ Ordnung zur Elektroenergieversorgung der Gartenanlage und der Gärten“
§1 Grundsätze
§2 Zentrale Elektroenergieversorgungsanlage
Vorstand dazu ermächtigten Personen gestattet.
§ 3 Technische Gestaltung der Anlagen der Abnehmer/Pächter
2. Die Zuleitungen von den Verteilerkästen zu den Lauben sind als Erdkabel (NYY-) Mindestquerschnitt 3x2,5 mm² Cu in Erde (Mindesttiefe: 0,60 m) zu verlegen und mit Sicherheitsband abzudecken. Als Zähler dürfen entsprechend des BGB und des Eichgesetzes nur beglaubigte/geeichte Zähler eingesetzt werden. Der Einbau und das Auswechseln der Zähler darf nur, vom Vorstand dazu ermächtigten Personen vorgenommen werden.
3. Die Errichtung bzw. Änderung, Erneuerung oder Erweiterung in den Gärten/Lauben darf nur von dazu berechtigten Herstellern/Elektrofirmen durchgeführt werden.
Es werden nur solche Anlagen an das Netz des Vereins angeschlossen, wo dies entsprechend nachgewiesen wird (Firma, Berechtigungsnummer des Installateur Ausweises, Name und Unterschrift des verantwortlichen Fachmannes, Übergabe-, Inbetriebsetzung und Messprotokoll).
4. Vom Vorstand damit beauftragte Personen/Fachkräfte sind berechtigt Überprüfungen der elektrischen Anlagen der Pächter auf Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (DIN/VDE, Personenschutz, Brandschutz, etc.) durch zuführen. Bei Feststellung von Mängeln, Auflagen zu erteilen und die Trennung vom Netz des KGV vorzunehmen. Ihnen ist auf Verlangen der ungehinderte Zutritt zu den Gärten und Lauben zu gewähren.
§4 Tätigkeit und Haftung des Vereins
3. Für Schäden, die durch die Anlage oder durch deren Mängel verursacht werden, haftet der Verein weder Dritten noch den eigenen Abnehmer gegenüber. Dies betrifft auch für Schäden, die durch etwaige Stromunterbrechungen oder erforderlich gewordene Sperrung der Stromzufuhr entsteht.
§ 5 Rücklage
§ 6 Lieferbedingungen
1. Dem Strombezug liegen neben dem Lieferbedingungen des jeweiligen Energieversorgers auch die Bestimmungen dieser Ordnung zu Grunde, so dass nur derjenige an die zentrale Stromversorgung angeschlossen werden kann, der die Bestimmungen dieser Ordnung anerkennt. Mit der Inbetriebnahme des Anschlusses, in Kenntnis dieser Ordnung, gilt das Anerkenntnis als erteilt.
§7 Abrechnung und Bezahlung
► Preis pro kWh gemäß Rechnung des Stromlieferanten
► Kosten für Reparaturrücklagen
► Kosten die durch Pächter verursachte Arbeiten (z.B.: Sonderablesungen, Sperrungen/Wiederzuschaltung der Anlage des Pächters, etc.) verursacht.
Über den zu zahlenden Betrag erhält das Mitglied/Pächter über die Jahresrechnung des Vereins, die die oben einzeln aufgeführten Beträge enthält.
3. Grundlage für die Berechnung des Verbrauches ist die jährliche Ablesung der Zähler der Mitglieder/Pächter durch den Vorstand eingesetzte Ableser. Der Termin der Ablesung wird den Mitgliedern/Pächter der 500er Nr. ca. 4 Wochen vor Ablesung durch Aushang u. Homepage bekannt gegeben.
4. Durch die Mitglieder/Pächter ist zu sichern, dass die Ableser zu den festgelegten Terminen Zugang zu den Zählern erhalten. Ist zu den festgelegten Terminen keine Ablesung der Zähler möglich, erfolgt eine Schätzung des Verbrauches. Sollte im darauffolgenden Jahr wiederum keine Ablesung möglich sein, wird eine Trennung vom Netz vorgenommen. Selbstablesung durch die Mitglieder/Pächter werden nur mit dazugehörigen Foto des Zähler anerkannt.
§ 8 Pflichten der Mitglieder//Pächter
3. Für Schäden, die durch die Nichtbeachtung der übernommenen Pflichten entstehen, haftet das Mitglied/Pächter.
§ 9 Sperrung der Stromzufuhr/Versorgung bzw. der Abnehmeranlage
Mitglieder/Pächter welche vor Inkrafttreten dieser Ordnung, Beschluss der Mitglieder, ein Pachtverhältnis mit dem KGV „Probstheida“e.V. eingegangen sind, haben ab Gültigkeit dieser Ordnung 3 Wochen Zeit dieser Ordnung zu widersprechen. Dies würde eine Trennung von der Stromversorgung des KGV „Probstheida“e.V. bedeuten.
Gültig ab: 01.02.2021
Vorstandsvorsitzender
KGV „Probstheida“ e.V.
Anlage 2.. zur Gartenordnung für den KGV „Probstheida“e.V.
„Ordnung zur Wasserversorgung der Gartenanlage und Gärten
§ 1 Grundsätze
§2 Wasserversorgungsanlage
§3 Technische Gestaltung der Anlage der Abnehmer/Pächter
§ 4 Tätigkeit und Haftung des Vereins
§ 5 Rücklage
1. Für erforderliche Wartungs- Reparatur- oder Erneuerungsarbeiten, und für andere Risiken wird eine jährliche Pauschalsumme von 10,00 € pro Abnehmer im Mitgliedsbeitrag (aktives Mitglied) der Jahresrechnung erhoben, welche auf das Vereinskonto (Unterkonto Wasser) als Rücklage gebucht wird.
§ 6 Lieferbedingungen
§ 7 Abrechnung und Bezahlung
§ 8 Pflichten der Mitglieder/Pächter
§ 9 Sperrung der Wasserversorgung bzw. der Abnehmeranlage
Mitglieder/Pächter, welche vor Inkrafttreten dieser Ordnung, Beschluss der Mitglieder, ein Pachtverhältnis mit dem KGV „Probstheida“e.V. eingegangen sind, haben ab Gültigkeit dieser Ordnung 3 Wochen Zeit dieser Ordnung zu widersprechen. Dies würde eine Trennung von der Wasserversorgung des KGV „Probstheida“e.V. bedeuten.
Gültig ab: 01.02.2021
Vorstandsvorsitzender
KGV „Probstheida“e.V.